Kosten
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich versicherte Personen können bei der Feststellung einer psychischen Erkrankung von mir im Rahmen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden ohne dafür selbst weitere Kosten tragen zu müssen.
Sie benötigen dafür keine Überweisung, sondern lediglich Ihre Versichertenkarte. Ich werde eine Psychotherapie in Rücksprache mit Ihnen bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Privatpatienten
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen. Das genaue Verfahren mit entsprechenden Formularen ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Sie können sich bereits vor der Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse informieren, welche Schritte nötig sind.
Als Stichpunkt reicht vermutlich der Hinweis, dass Sie gerne eine Psychotherapie bei einer approbierten Psychotherapeutin in Verhaltenstherapie beginnen möchten. Voraussichtlich wird ihre Krankenkasse Ihnen dann entsprechende Unterlagen oder Informationen zukommen lassen.
Grundlage für die Berechnung der Behandlungskosten ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeutin (GOP).
Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von der Beihilfe übernommen. Informieren Sie sich vor der Aufnahme der ambulanten Psychotherapie bei Ihrer Beihilfestelle und fordern Sie entsprechende Informationen und Formulare an, die wir zu Beginn der Therapie gemeinsam ausfüllen können.
Grundlage für die Berechnung der Behandlungskosten ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie sich entscheiden die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen.
Dann orientieren sich die Kosten an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).